Lagerverwaltung: Kommissionierung
Man unterscheidet Groß- und Kleinkommissionierung.
Kleinkommissionierung
Kleinkommissionierung bedeutet, dass auf Grund von Aufträgen Waren und Material aus dem verfügbaren Lagerbestand zusammengestellt werden.
Der Kommissionierer stellt einen Auftrag für die Auslieferung zusammen. Dieser Auftrag kann aus unterschiedlichen Waren bestehen.
Der Kommissionierer steuert die Kommissionierplätze bzw. Lagerplätze in vorgegebener Reihenfolge an, entnimmt die Ware in angegebener Menge anhand seiner Kommissionierliste und packt diese auf ein Kommissionierhilfsmittel.
Dies kann eine Kiste, ein Wagen oder ein anderer Ladungsträger sein. Abschließend bringt der Kommissionierer das Kommissionierhilfsmittel zum Versand in den Warenausgang.
Der Kommissionierer kann durch mobile Datenerfassung (MDE) bei seinen Aufgaben unterstützt werden.
Großkommissionierung
Großkommissionierung bezeichnet die Auslagerung ganzer Ladungsträger oder Teile davon. Der Kommissionierer bringt einen ganzen Ladungsträger direkt vom Entnahmelagerplatz in den Warenausgang.
Dazu zählen auch Abpackvorgänge, wenn beispielsweise von einem Ladungsträger eine größere Teilmenge auf einen neuen Ladungsträger abgepackt wird.
Ein- und mehrstufige Kommissionierung
Man unterscheidet ein- und mehrstufige Kommissionierung. Bei der einstufigen Kommissionierung wird die Ware von den Bestandslagerplätzen kommissioniert.
Bei der mehrstufigen Kommissionierung werden im Vorfeld die Bedarfsmengen unterschiedlicher Aufträge zusammengefasst und in eine Kommissionierzone gebracht.
Die Feinkommissionierung je Auftrag erfolgt dann in der Kommissionierzone. Hierdurch können die Wegstrecken verkürzt werden.
Eine regulierte Variante der mehrstufigen Kommissionierung ist die Definition von festen Kommissionierlagerplätzen für Artikel mit Nachfüllregeln.
Diese Kommissionierplätze werden im Vorfeld der Kommissionierung regelbasiert mit Ware aufgefüllt. Das nennt man auch Zonenkommissionierung.